Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB) kommen auf alle Lieferungen der Holzagentur Schweiz AG an Kunden zur Anwendung, sobald sie Bestandteil des Kaufvertrages geworden sind. Wiedersprechen diese AGB allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen diese AGB jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.
Preise
Artikel von unserem Lager Schweiz sind bereits verzollt. Die Preise sind jeweils in EURO, exkl. MWST und ab Platz. Ware vom Lager Holland sind als ganze LKW‘s zu beziehen. Der Transport bis zum Kunden und die Verzollung sind im Preis inbegriffen, sofern nicht etwas anderes vereinbar wurde. Die Preise sind in EURO, exkl. MWST.
Sortiments- und Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise. Ergeben sich evtl. Probleme in der Materialbeschaffung oder bei nachträglichen Änderungen der Ausführung (technische Probleme), steht es uns frei, vom Angebot zurückzutreten. Weicht Ihr Auftrag von unserem Angebot ab, behalten wir uns eine Preisanpassung vor.
Preisänderungen
Durch uns schriftlich bestätigte Preise sind mit Ausnahme der nachstehenden Fälle verbindlich:
- Preisänderungen unserer Lieferanten
- wenn ein Auftrag nachträglich geändert wird und dadurch die Voraussetzungen nicht mehr stimmen (Ausführung, Formate, Menge etc.).
- Lieferverzug unserer Lieferanten
- Ereignisse höherer Gewalt, auf welche die Holzagentur keinen Einfluss hat.
Versand
Wir behalten uns vor, für die Warenlieferung sowohl Post, DPD als auch andere Dienstleister einzusetzen und entstandene Kosten weiter zu verrechnen. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Bei Bahn- und Postschäden ist in jedem Falle sofort von der Empfangsstation eine Tatbestandesaufnahme zu verlangen; bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen. Wartezeiten werden nach gültigem Tarif in Rechnung gestellt.
Verpackungen
Verpackungsmaterial und Abdeckplatten dienen dem Schutz des bestellten Materials. Dieses wird verrechnet und kann auch nicht retourniert werden. EPAL Paletten werden bei der Anlieferung 1 zu 1 ausgetauscht.
Lieferfristen
Für Aufträge welche produziert werden müssen, sind wir stets bemüht, die bestätigten Termine einzuhalten. Bei allfälligen Terminüberschreitungen seitens der Lieferwerke, können wir auf keinen Fall finanziell belangt werden. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen. Die Lieferfristen werden entsprechend länger, wenn:
- Aufträge nachträglich durch den Besteller abgeändert werden
- die vorgängige Lieferavis nicht rechtzeitig vom Kunden unterschrieben und retourniert wird
- die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben nicht rechtzeitig bei uns, resp. im Lieferwerk eintreffen
- der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere bei Nichteinhalten der Zahlungsverpflichtung
- bei Ereignissen höherer Gewalt und generell bei Verzögerungen, die Ausserhalb des Machtbereichs der Holzagentur Schweiz AG entstanden sind (etwa bei der Verzögerung durch Verspätungen von unseren Lieferanten).
Auslieferungen, welche aus den oben erwähnten Gründen in Verzug geraten, berechtigen in keiner Weise zu finanziellen Forderungen. Ein Auftrag kann aus diesen Gründen auch nicht annulliert oder gekürzt werden.
Prüfung und Abnahme
Beanstandungen sind sofort nach Empfang der Ware, jedoch innerhalb von 7 Tagen und vor Verarbeitung oder Montage, schriftlich zu melden. Dem Lieferanten muss die Möglichkeit einer Nachkontrolle eingeräumt werden. Die Lieferung ist ungeachtet einer allfälligen Beanstandung anzunehmen und sachgemäss zu lagern. Bei mangelhafter Lieferung ist der Käufer nicht berechtigt, die Zahlung zu verweigern oder zu verzögern. Unsere Haftung erstreckt sich im Maximum bis zur Höhe des Warenwertes, resp. des Fakturabetrages. Wir sind in keinem Fall für Folgeschäden aus einem Reklamationsfall haftbar. Für Transportschäden im Bau sind wir nicht haftbar. Unter Ausschluss aller anderen Rechtsbefehl steht dem Käufer lediglich ein Anspruch auf Minderwert zu. Wir behalten uns jedoch nach erfolgter Reklamation vor, innert angemessener Frist, Ersatzlieferung zu leisten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware gut verpackt und in einwandfreiem Zustand dem Lieferanten zur Verfügung zu halten; andernfalls kann keine Gutschrift erfolgen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind in Hergiswil . Es soll Schweizer Recht zur Anwendung kommen (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts).
Muster
Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster, d.h. die Eigenschaften dieser Muster gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger Zusicherung von Holzagentur Schweiz AG nicht als zugesichert.
Zahlungen
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die sofortige Einstellung von geplanten Lieferungen vor und sind berechtigt, einen Verzugszins in Höhe des gesetzlich vorgesehenen Verzugszins zu berechnen. Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5%.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller ist verpflichtet, die zum Schutz des Eigentums des Lieferanten erforderlichen Massnahmen zu treffen. Bei Weiterveräusserung unbezahlter Waren gelten die entstehenden Forderungen als an den Lieferanten sicherheitshalber abgetreten. Die eingezogenen Beträge sind sofort an den Lieferanten abzuführen. Soweit dies nicht geschieht, sind sie Eigentum des Lieferanten und gesondert aufzubewahren.
Aktualisiert am: Hergiswil, 1. Mai 2024